AUSSCHREIBUNG: ATELIER NR. 2 IM ATELIERHAUS TRITTAU 2023

Die Sparkassen-Kulturstiftung Stormarn der Sparkasse Holstein vergibt zum 1. Januar 2023 eines von drei Ateliers im idyllisch gelegenen Atelierhaus Trittau, Am Mühlenteich 3a, 22946 Trittau. Die Vergabe erfolgt für die Dauer von drei Jahren. Die Atelierräume werden den Künstler:innen mietfrei überlassen, für die Nutzung sind nur anteilige Betriebskosten zu zahlen.

Vergeben wird das Atelier Nr. 2 mit der Größe von ca. 27 qm. Weitere Einzelheiten sind dem Grundriss zu entnehmen (Anlage).

Die Ausschreibung richtet sich an Künstler:innen aus Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern.


Für die Bewerbung sind einzureichen:

1. Lebenslauf
2. bisherige künstlerische Tätigkeiten / Portfolio
3. zukünftige Projekte
4. frankierter Rückumschlag


Bewerbungsfrist: 15. Oktober 2022 (Poststempel)

Sparkassen-Kulturstiftung Stormarn
Dr. Katharina Schlüter
Hagenstr. 19
23843 Bad Oldesloe


Nachfragen bitte nur per E-Mail an die Stiftung richten:
E-Mail: katharina.schlueter@spkstholstein.de


Beschreibung

Die Sparkassen-Kulturstiftung Stormarn der Sparkasse Holstein hat ein Atelierhaus in unmittelbarer Nachbarschaft zum Kulturzentrum Wassermühle der Gemeinde Trittau errichtet. Das Atelierhaus umfasst insgesamt vier Atelierräume. Ein Atelierraum ist für die Stipendiat:innen der Sparkassen-Kulturstiftung Stormarn reserviert. Drei Ateliers werden an weitere Künstler:innen vergeben. Darüber hinaus gibt es einen Lagerraum, eine Pantry für die Selbstversorgung, Sanitäranlagen und ein Foyer für Ausstellungen.

In Zusammenarbeit zwischen Gemeinde und Stiftung finden jährlich bis zu fünf Ausstellungen in der Galerie in der Wassermühle Trittau und teilweise im Foyer des Atelierhauses statt (Informationen zum Programm finden Sie hier). Darüber hinaus lädt die Gemeinde zu vielfältigen Kulturveranstaltungen in den Räumen und zwei- bis dreimal im Jahr zu Kunsthandwerkermärkten im Außengelände der Mühle ein. Die Stiftung hat zudem seit 1992 eine Wohnung in der Mühle angemietet, die jeweils für ein Jahr im Rahmen eines Wohn- und Arbeitsstipendiums an Künstler:innen vergeben wird.
Es bestehen Busverbindungen nach Hamburg und Ahrensburg.

Ateliers

Die Ateliers sind als Werkstätten eingerichtet und nicht für einen dauerhaften Wohnaufenthalt geeignet. Sie sind zweckmäßig ausgestattet mit einer Arbeitsfläche nebst Wasseranschluss, einer Empore und Terrasse mit Zugang zum Atelier für eventuelle Außenarbeiten. Telefon- bzw. Internetanschlussbuchsen sind vorhanden.

Die Ateliers haben folgende Größen:

Nr. 1: ca. 26 qm, Nr. 2: ca. 27 qm und Nr. 3: ca. 27 qm.

Der Lagerraum ist ca. 39 qm groß, durch eine Außentür zugänglich und steht der Ateliergemeinschaft zur Verfügung. Die Aufteilung erfolgt durch die Nutzer:innen.

Das Foyer mit einer Größe von 91 qm steht auch für Ausstellungen und andere öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen der Ateliergemeinschaft zur Verfügung. Nach Abstimmung mit der Sparkassen-Kulturstiftung Stormarn können dazu Gäste eingeladen werden.

Vergaberichtlinien

Die Ateliers werden für die Dauer von maximal drei Jahren an Künstler:innen aus Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern vergeben.

Eine Aufenthaltsverlängerung ist auf schriftlichen Antrag ein Vierteljahr vor Ablauf des Zeitraums möglich und bedarf der Zustimmung durch die Stiftung. Ein Abbruch bzw. eine Verkürzung der Aufenthaltsdauer muss spätestens ein Vierteljahr vorher der Stiftung schriftlich mitgeteilt werden.

Eine Untervermietung oder Überlassung des Ateliers an Dritte ist nicht gestattet. Über die Vergabe der Ateliers entscheidet allein die Stiftung.

Gemeinsam mit der Stipendiatin / dem Stipendiaten ist eine Ateliergemeinschaft zu bilden, an der sich die Geschäftsführer der Sparkassen-Kulturstiftung Stormarn beteiligen. Gemeinsam mit der Ateliergemeinschaft sind sie zuständig für alle internen Regelungen, die die Gemeinschaftsanlagen betreffen, und verantwortlich für die jährlichen öffentlichen Aktionen sowie für Veranstaltungen im Foyer des Atelierhauses. In strittigen Angelegenheiten ist die Zustimmung der Stiftung erforderlich.

Die allgemeinen Betriebskosten des Atelierhauses werden anteilig auf die Nutzer:innen der Ateliers umgelegt. Sie betragen 125 € pro Monat pro Nutzer:in.

Mit den jeweiligen Künstler:innen wird eine individuelle Nutzungsvereinbarung schriftlich abgeschlossen.

Bedingungen

Als Gegenleistung für das Überlassen des Ateliers verpflichtet sich jede:r Künstler:in,

- die Ateliers regelmäßig als Werkstatt und nicht als Abstellraum zu nutzen

- mindestens ein- bis zweimal im Jahr öffentlichkeitswirksame Aktionen im Atelierhaus zu veranstalten ("Offenes Atelier" oder ähnliches)

- das Foyer regelmäßig für kleinere Ausstellungen oder zur Präsentation von aktuellen Arbeiten zu nutzen.

Die Stipendiatin bzw. der Stipendiat muss in alle Aktivitäten einbezogen werden.

Von den Mitgliedern der Ateliergemeinschaft wird eine pflegliche Behandlung der Räumlichkeiten erwartet.    

Hier geht es zu weiteren Infos über die Trittauer Wassermühle                           

Anlage: Grundriss des Atelierhauses