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Zugesagte Fördermittel müssen nicht zurückgezahlt werden

Fördermittel für Veranstaltungen und Projekte, die auf Grund der Corona-Präventionsmaßnahmen nicht wie geplant stattfinden können oder verschoben werden, müssen nicht zurückgezahlt werden.

Besondere Umstände erfordern besondere Lösungen.

Viele unserer Fördermittelzusagen bzw. erfolgte Fördermittelauszahlungen sind in Bezug auf bestimmte Veranstaltungstermine bzw. -zeiträume zugesagt oder ausgezahlt worden. Die aktuelle Gesamtsituation führt nun dazu, dass diese Vorhaben nicht wie geplant durchgeführt bzw. Termine gehalten werden können.

Machen Sie sich bitte mit Blick auf unsere Fördermittelzusagen und -auszahlungen keine Sorgen. Arbeiten Sie in aller Ruhe an einer geeigneten und sinnvollen Lösung. Sie informieren uns dann per Email oder Brief und wir werden die Zusagen entsprechend anpassen: Sie müssen keine Angst haben, dass die Mittelzusagen verfallen bzw. ausgezahlte Mittel zurückgezahlt werden müssen!

Denken Sie daran: 

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